BAUSTELLENGESETZGEBUNG
Nach einer Abstimmung im Europäischen Parlament 2007 zur Verstärkung der EU-Richtlinie zu Recycling und Abfall wenden Mitgliedsstaaten bereits die Grundsätze der Nähe und Entsorgungsautarkie auf ihre eigenen nationalen Pläne für die Abfallwirtschaft an. Dies hat Auswirkungen auf alle Firmen, die im Bereich Abbruch- oder Bautechnik tätig sind.
In dem Bestreben, die EU eine weltweit führende Stellung im Hinblick auf Abfallterminologie einnehmen zu lassen, wurden bis 2010 Zielvorgaben zur Abfallvermeidung für jeden Mitgliedsstaat festgelegt, die bis 2020 umgesetzt werden müssen. Damit soll die Abfallerzeugung innerhalb der nächsten vier Jahre auf den Niveaus von 2008 stabilisiert werden. MEPs haben ebenfalls ein Ziel von siebzig Prozent für Verwertung und Wiederverwendung von Abfall aus Bauwesen, Abbruchtechnik, Industrie und Fertigung eingeführt. Dies spiegelt die neue Hierarchie wider, die vereinbart worden ist und Wiederverwendung und Verwertung als bevorzugte Behandlung von Abfällen festlegt.
Europa produziert gegenwärtig rund 2.000 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr. Damit bringen diese neuen Vorschriften mehr Formalitäten mit sich und übertragen allen Auftragnehmern größere Verantwortung für die gesamte Baustelle. Verstöße werden jedoch streng geahndet. Bußgelder in Großbritannien sind bereits auf bis zu £5.000 festgelegt und von Gemeinderäten und der Umweltschutzbehörde vollstreckbar. Diese Bußgelder gelten zusätzlich zu anderen potenziellen Geldbußern, die Unternehmen unwissentlich verwirken, einschließlich von denen für Abfalltransport ohne Lizenz, unerlaubte Deponierung und unzulässige Abfalllagerung, die bei bis zu £50.000 liegen können.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die reinen Fakten, was das Baustellenrecycling betrifft, äußerst interessant und ermutigend sind.
Ab April 2008 treten DEFRA „Site Waste Management Plans“ (SWMPs) für alle Baustellen in Großbritannien mit einem Wert von über T£300 in Kraft. SWMPs, unterstützt durch Erhöhungen bei Steuern auf Abfall und Zuschlagstoffe sowie andere Umweltschutzkontrollmaßnahmen, wie die zunehmende Verwendung des Planungssystems zur Umsetzung der Richtlinien, bedeuten, dass das Vor-Ort-Recycling von Bauschutt einen Boom erwarten kann.
Ausschlaggebend ist dabei, dass die neuen UK DEFRA „Site Waste Management Plans“ ein Mittel sind, um diese „Basislinie“ von 2008 für zukünftige Abfallgesetzgebung zu bewerten – sie sind der Anfang, nicht das Ende der Gesetzgebung.
Ein Eckpfeiler der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist das „Prinzip der Nähe“, das besagt, dass „Abfall so nah wie möglich an dem Ort entsorgt werden soll, an dem er entsteht“. Einfach ausgedrückt heißt dies, dass Bauleiter, wenn sie vor Ort recyceln können, dies auch tun müssen – ohne Gegenargumente. Das Prinzip der Nähe wird ebenfalls durch Gesetzgebung zur Abfallverbringung verstärkt. Dies bedeutet, dass beim Abtransport von Beton- und Ziegelschutt von der Baustelle – auch wenn er zum Recycling zurück zum Unternehmensstandort verbracht wird – streng genommen eine Genehmigung als Transporteur von Abfällen erforderlich ist. Darüber hinaus nutzen Planungsbehörden das eigentliche Planungsverfahren zunehmend, um Recycling vorzuschreiben.
Ist dies also eine Krise für die Industrie, eine unzumutbare Belastung von Auftragnehmern, ein hartes Durchgreifen gegenüber dem Bauwesen oder eine sehr teuere Lernkurve? Oder ist es der heimliche Erlöser von Bauträgern, der die Zukunft von Bauunternehmern in einem neuen internationalen Klima absichert?
Manchmal ist ein harter Kurs notwendig, um positive Änderungen durchzusetzen. Die neuen Gesetze werden für einige Unternehmern zwangsläufig auf kurze Sicht negative Auswirkungen haben, sie bieten jedoch auch eine echte Chance für die Industrie, Standards zu verbessern, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und den Marktbedarf nach nachhaltiger Entwicklung zu erfüllen. Obwohl die Abfallbewirtschaftung einen Mentalitätswandel durchlaufen muss, ist es keine Katastrophe – es gibt bereits auf Baustellen funktionierende und verfügbare Lösungen, die die Arbeit sogar kostengünstiger machen.
Hersteller wie BAV Crushers Ltd investieren stark in die Entwicklung neuer Werkzeuge für das kompakte Recycling von Beton- und Bauschutt. Es reicht nicht allein aus, dass wir einfach eine Brechanlage produzieren. Sie muss für den Auftragnehmer hart arbeiten und damit sein Leben einfacher und kostengünstiger machen. Durch Erhöhung der Größe der Bunkerzufuhr, die Entwicklung patentierter Konstruktionen, um den Personenschutz vor Ort sicherzustellen, die Verwendung hydrostatischer Backenbrechersysteme, die genaue Anpassung der Größe, des Gewichts und der Manövrierbarkeit der Maschine sowie den Wegfall der Anforderung an den Bediener, den Beton einzuweisen, war BAV Crushers Ltd beim neuesten BAVTRAK 025 in der Lage, viele Bedenken von Auftragnehmern auszuräumen und eine Maschine zu entwickeln, die eine bessere Lösung gegenüber aktuellen Methoden bietet.
Das echte Problem, vor dem die globale Industrie steht, sind nicht die Vorschriften oder ein Mangel an erschwinglichen Lösungen, sondern ein mangelndes Bewusstsein. Seit Jahrzehnten müssen große Bauträger, insbesondere bei Baustellen auf brachliegenden Industriegeländen, die Arbeiten „ganzheitlich“ angehen. Sie untersuchen und bewerten unterirdische Risiken, wie die Verschmutzung (für die der neue Besitzer eines Grundstücks die rechtliche Verantwortung übernimmt) von Böden oder Gewässern und sie sehen sich ebenfalls potenzielle oberirdische Risiken genau an, wie Asbest oder unsichere Strukturen. Sie wissen ebenfalls, dass sie auf größeren Baustellen in der Regel allen vorhandenen Beton und Baurestmassen recyceln und Fahrzeugbewegungen auf einem Minimum halten müssen.
Recycling am Bau
Die Zerkleinerung von Bauschutt und Beton sowie das Abfallrecycling können sehr einträglich sein. Möglich sind u. a.:
Alle BAV-Produkte sind dazu ausgelegt, das „Prinzip der Nähe“ zu erfüllen, dem die Abfallentsorgung am Ursprungsort, sofern möglich, zugrunde liegt.
In dem Bestreben, die EU eine weltweit führende Stellung im Hinblick auf Abfallterminologie einnehmen zu lassen, wurden bis 2010 Zielvorgaben zur Abfallvermeidung für jeden Mitgliedsstaat festgelegt, die bis 2020 umgesetzt werden müssen. Damit soll die Abfallerzeugung innerhalb der nächsten vier Jahre auf den Niveaus von 2008 stabilisiert werden. MEPs haben ebenfalls ein Ziel von siebzig Prozent für Verwertung und Wiederverwendung von Abfall aus Bauwesen, Abbruchtechnik, Industrie und Fertigung eingeführt. Dies spiegelt die neue Hierarchie wider, die vereinbart worden ist und Wiederverwendung und Verwertung als bevorzugte Behandlung von Abfällen festlegt.
Europa produziert gegenwärtig rund 2.000 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr. Damit bringen diese neuen Vorschriften mehr Formalitäten mit sich und übertragen allen Auftragnehmern größere Verantwortung für die gesamte Baustelle. Verstöße werden jedoch streng geahndet. Bußgelder in Großbritannien sind bereits auf bis zu £5.000 festgelegt und von Gemeinderäten und der Umweltschutzbehörde vollstreckbar. Diese Bußgelder gelten zusätzlich zu anderen potenziellen Geldbußern, die Unternehmen unwissentlich verwirken, einschließlich von denen für Abfalltransport ohne Lizenz, unerlaubte Deponierung und unzulässige Abfalllagerung, die bei bis zu £50.000 liegen können.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die reinen Fakten, was das Baustellenrecycling betrifft, äußerst interessant und ermutigend sind.
- Von jedem EU-Staat bis 2010 festgelegte Zielvorgaben für Abfall
- Bis 2020 zu erreichende Zielvorgaben für Abfall
- Abfall soll bis 2012 auf den Niveaus von 2008 stabilisiert werden
- Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle soll bis 2020 bei 70 % liegen
Ab April 2008 treten DEFRA „Site Waste Management Plans“ (SWMPs) für alle Baustellen in Großbritannien mit einem Wert von über T£300 in Kraft. SWMPs, unterstützt durch Erhöhungen bei Steuern auf Abfall und Zuschlagstoffe sowie andere Umweltschutzkontrollmaßnahmen, wie die zunehmende Verwendung des Planungssystems zur Umsetzung der Richtlinien, bedeuten, dass das Vor-Ort-Recycling von Bauschutt einen Boom erwarten kann.
Ausschlaggebend ist dabei, dass die neuen UK DEFRA „Site Waste Management Plans“ ein Mittel sind, um diese „Basislinie“ von 2008 für zukünftige Abfallgesetzgebung zu bewerten – sie sind der Anfang, nicht das Ende der Gesetzgebung.
Ein Eckpfeiler der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist das „Prinzip der Nähe“, das besagt, dass „Abfall so nah wie möglich an dem Ort entsorgt werden soll, an dem er entsteht“. Einfach ausgedrückt heißt dies, dass Bauleiter, wenn sie vor Ort recyceln können, dies auch tun müssen – ohne Gegenargumente. Das Prinzip der Nähe wird ebenfalls durch Gesetzgebung zur Abfallverbringung verstärkt. Dies bedeutet, dass beim Abtransport von Beton- und Ziegelschutt von der Baustelle – auch wenn er zum Recycling zurück zum Unternehmensstandort verbracht wird – streng genommen eine Genehmigung als Transporteur von Abfällen erforderlich ist. Darüber hinaus nutzen Planungsbehörden das eigentliche Planungsverfahren zunehmend, um Recycling vorzuschreiben.
Ist dies also eine Krise für die Industrie, eine unzumutbare Belastung von Auftragnehmern, ein hartes Durchgreifen gegenüber dem Bauwesen oder eine sehr teuere Lernkurve? Oder ist es der heimliche Erlöser von Bauträgern, der die Zukunft von Bauunternehmern in einem neuen internationalen Klima absichert?
Manchmal ist ein harter Kurs notwendig, um positive Änderungen durchzusetzen. Die neuen Gesetze werden für einige Unternehmern zwangsläufig auf kurze Sicht negative Auswirkungen haben, sie bieten jedoch auch eine echte Chance für die Industrie, Standards zu verbessern, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und den Marktbedarf nach nachhaltiger Entwicklung zu erfüllen. Obwohl die Abfallbewirtschaftung einen Mentalitätswandel durchlaufen muss, ist es keine Katastrophe – es gibt bereits auf Baustellen funktionierende und verfügbare Lösungen, die die Arbeit sogar kostengünstiger machen.
Hersteller wie BAV Crushers Ltd investieren stark in die Entwicklung neuer Werkzeuge für das kompakte Recycling von Beton- und Bauschutt. Es reicht nicht allein aus, dass wir einfach eine Brechanlage produzieren. Sie muss für den Auftragnehmer hart arbeiten und damit sein Leben einfacher und kostengünstiger machen. Durch Erhöhung der Größe der Bunkerzufuhr, die Entwicklung patentierter Konstruktionen, um den Personenschutz vor Ort sicherzustellen, die Verwendung hydrostatischer Backenbrechersysteme, die genaue Anpassung der Größe, des Gewichts und der Manövrierbarkeit der Maschine sowie den Wegfall der Anforderung an den Bediener, den Beton einzuweisen, war BAV Crushers Ltd beim neuesten BAVTRAK 025 in der Lage, viele Bedenken von Auftragnehmern auszuräumen und eine Maschine zu entwickeln, die eine bessere Lösung gegenüber aktuellen Methoden bietet.
Das echte Problem, vor dem die globale Industrie steht, sind nicht die Vorschriften oder ein Mangel an erschwinglichen Lösungen, sondern ein mangelndes Bewusstsein. Seit Jahrzehnten müssen große Bauträger, insbesondere bei Baustellen auf brachliegenden Industriegeländen, die Arbeiten „ganzheitlich“ angehen. Sie untersuchen und bewerten unterirdische Risiken, wie die Verschmutzung (für die der neue Besitzer eines Grundstücks die rechtliche Verantwortung übernimmt) von Böden oder Gewässern und sie sehen sich ebenfalls potenzielle oberirdische Risiken genau an, wie Asbest oder unsichere Strukturen. Sie wissen ebenfalls, dass sie auf größeren Baustellen in der Regel allen vorhandenen Beton und Baurestmassen recyceln und Fahrzeugbewegungen auf einem Minimum halten müssen.
Recycling am Bau
Die Zerkleinerung von Bauschutt und Beton sowie das Abfallrecycling können sehr einträglich sein. Möglich sind u. a.:
- Nutzbares Füllmaterial aus Baurestmassen erzeugen und den Schrottwert erhöhen
- Fahrzeugbewegungen zum Abtransport von der Baustelle reduzieren
- Transportkosten und Mühe vermeiden
- Geld für teure Abfallcontainer sparen
- Steigende Umweltschutzabgaben vermeiden
Alle BAV-Produkte sind dazu ausgelegt, das „Prinzip der Nähe“ zu erfüllen, dem die Abfallentsorgung am Ursprungsort, sofern möglich, zugrunde liegt.